FISAT L3 - Aufsichtsführender Höhenarbeiter
Sie möchten Höhenbaustellen planen, Höhenarbeiter- Team´s führen und rechtlich auf der sichern Seite sein? Dann ist diese Ausbildung genau das Richtige für Sie! Die Schulung basiert auf der Grundlage der gesetzlichen Regularien des Rechts- und Arbeitsschutzgesetzes, TRBS 2121T3. Darauf basierend übernehmen Sie Planung und Ausführung von Projekten mittels SZP (Seilzugangs- und Positionierungstechnik). Ansprechen soll diese Ausbildung vor allem Industriekletterer mit umfassender Erfahrung als Höhenarbeiter, als auch solche, die als Unternehmer administrative Aufgaben übernehmen. Für jedes Höhenbaustellen-Projekt ist es Pflicht, dass mindestens ein Level 3 Höhenarbeiter (bis 5 Kletterer) in seiner Funktion eingebunden ist.
Zulassungsvoraussetzungen Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter:
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Die/der AnwärterIn muss mindestens 21 Jahre alt sein.
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Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
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Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
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Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 2 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 2 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
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Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter müssen mindestens 12 Monate liegenEs müssen mindestens 250 Tage Einsatzerfahrung in der Qualifikation als Höhenarbeiter Level 2 nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt ausschließlich das Nachweisbuch „Persönlicher Nachweis Seilunterstützer Höhenzugang“ des FISAT.
Ausnahmeregelung - Zulassung zur Prüfung Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter!!
Bis 30.06.2016 kann die Zulassung zur Prüfung Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter auch erfolgen, sofern vor dem Datum der Prüfung mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung eine gültige Qualifikation als Höhenarbeiter Level 2 vorlag. Ein Nachweis über die Einsatzerfahrung ist zu erbringen, diese wird vom Zertifizierer dokumentiert. Achtung !! Als Nachweis gilt ausschließlich das Nachweisbuch „Persönlicher Nachweis Seilunterstützer Höhenzugang“ des FISAT. (Auszug aus: FISAT Prüfungsordnung für Seilzugangs- und Positionierungstechniken Version 14.0)
Kursmerkmale
Die Schulungen werden nach den Richtlinien des FISAT e.V. (Fach- und Interessenverband für Seilunterstützte Arbeitstechniken) durchgeführt und die Prüfung erfolgt durch einen des Verbandes zugehörigen, externen Prüfer. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und einen FISAT-Ausweis.
Theoretische als auch praktische Kursinhalte:
- Ausrüstungs- und Materialkunde
- Führen von Nachweisbüchern
- Erstellung von Gefährdungsanalysen
- Unterweisung zur Arbeitssicherheit
- Unterweisung zum Gesundheitsschutz
- Planung von Rettungsvarianten
- Unterweisung zum Erstellen von Rettungsplänen
- Spezielle Rettungsverfahren
* Alle oben genannten Termine sind Vorschläge unsererseits, Sie können aber auch gerne einen individuellen Termin mit uns vereinbaren!!!
Rufen Sie einfach unter folgender Tel.-Nummer an: 02161/ 407678.